PM 3.4.2020: Eilverfahren gegen Verbot der Aktion für die Evakuierung der Lager

SEEBRÜCKE HAMBURG
Pressemitteilung vom 3.4.2020
mit der Bitte um Berichterstattung

#LeaveNoOneBehind

SEEBRÜCKE HAMBURG geht im Eilverfahren gegen Verbot der Aktion für die Evakuierung der Lager am 5.4.2020 vor

Am Sonntag, 5.4.2020, findet in zahlreichen Städten ein bundesweiter Aktionstag für die Evakuierung der griechischen Lager statt. Zum bundesweiten Trägerkreis gehören neben der SEEBRÜCKE auch ENDE GELÄNDE und FRIDAYS FOR FUTURE sowie zahlreiche weitere Gruppen.
https://seebruecke.org/leavenoonebehind/aktionen/wir-hinterlassen-spuren/

In Hamburg soll es zwischen 12:00 und 16:00 eine Aktion mit Kunstcharakter am St. Pauli Fischmarkt geben. Die Teilnehmenden werden aufgefordert – höchstens zu zweit und unter Beachtung des Sicherheitsabstandes von mindestens 2 Metern – vor Ort alte Schuhe zu hinterlassen oder ihre Fußspuren mit Kreide auf dem Platz zu markieren. So soll über die Zeit verteilt ein Bild entstehen, das sowohl zeigt, wie viele Menschen an der Aktion teilgenommen haben, als auch symbolisch für die Abwesenden – also insbesondere die geflüchteten Menschen in Moria und den anderen griechischen Lagern – steht.

Leider hat die Polizei unter Hinweis auf die Allgemeinverfügung diese Aktion untersagt. Eine notwendige Ausnahmegenehmigung der Gesundheitsbehörde sei nicht erteilt worden. Es wurde keine inhaltliche Begründung gegeben, inwiefern von der Aktion trotz der sorgfältigen und verantwortungsvollen Planung eine konkrete Gesundheitsgefahr ausgehen könnte.

Gegen dieses Verbot hat Rechtsanwältin Gabriele Heinecke in unserem Auftrag Rechtsmittel, konkret Widerspruch und Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erhoben, der nun vor dem Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt wird.

„Wir nehmen die Gefahr durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zum Infektionsschutz sehr ernst. Unsere Aktion zielt gerade darauf, dass dieser Schutz allen Menschen zuteil wird, also auch den Geflüchteten, die in den griechischen Lagern festgehalten werden, sowie den Wohnungslosen in unserer Stadt. Dass ohne Darlegung einer konkreten Gefahr unsere Aktion verboten werden soll, dienst nicht dem Gesundheitsschutz, sondern ist überschießender autoritärer Aktionismus, der schlicht verfassungswidrig ist,“ sagt Christoph Kleine von der SEEBRÜCKE HAMBURG und Anmelder der Aktion.

„Wir haben in unserer Anmeldung ausdrücklich darum gebeten, im Zweifel Auflagen zu erteilen, wie den Vorgaben des Abstandsgebots und der Hygiene noch besser Rechnung getragen werden kann. Dass statt Kooperation nur die pauschale Untersagung erfolgt, ist inakzeptabel. Meinungsäußerung im öffentlichen Raum muss möglich sein. Für dieses Recht werden wir, wenn notwendig, auch durch weitere Instanzen eintreten,“ so Kleine abschließend.

Mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg wird noch am heutigen Freitag gerechnet.