PM 19.5.: Kundgebung für Landesaufnahmeprogramm – SEEBRÜCKE klagt gegen Verbot

#LeaveNoOneBehind
Landesaufnahmeprogramm für mindestens 1000 Menschen in Hamburg

Kundgebung mit 900 Menschen auf dem Rathausmarkt geplant
SEEBRÜCKE klagt gegen Verbot

Die SEEBRÜCKE ruft gemeinsam mit weiteren Initiativen und Organisationen für den 23.5. zu einer großen Kundgebung auf dem Hamburger Rathausmarkt auf. Unter dem Motto „LEAVE NO ONE BEHIND – EVACUATE NOW!“ soll die Kundgebung der Forderung nach einer Evakuierung aller Lager für geflüchtete Menschen und einem Landesaufnahmeprogramm für mindestens 1000 Menschen in Hamburg Nachdruck verleihen. Die Polizei Hamburg hat der Anmeldung die unter den gegenwärtigen Corona-Regeln notwendige Ausnahmegenehmigung verweigert und die Kundgebung damit verboten. Hiergegen legt die Seebrücke Widerspruch und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg ein.

„Die Lager in Griechenland, aber auch die Massenunterkünfte hierzulande müssen evakuiert werden. Das ist ein Gebot des Infektionsschutzes und der Humanität. Deshalb fordern wir ein Landesaufnahmeprogramm in Hamburg für mindestens 1000 Menschen!“ erklärt Christoph Kleine von der SEEBRÜCKE HAMBURG den Anlass der Kundgebung.

Zum Verbot durch die Polizei sagt er:

„Der Bescheid der Polizei und die Stellungnahme der Gesundheitsbehörden enthält erneut nur allgemeine Behauptungen über die Infektionsgefahr auf unseren Kundgebungen, die nichts mit unseren konkreten Vorkehrungen und den konkreten Erfahrungen mit vergangenen Aktionen der SEEBRÜCKE zu tun haben. Abstand und Mundschutz sind für uns und unsere Teilnehmenden selbstverständlich. Es ist unser Recht, die Größe der Bewegung für eine Evakuierung aller Lager und ein Landesaufnahmeprogramm sichtbar zu machen. Deswegen bleibt uns nur der Rechtsweg.“

Die SEEBRÜCKE grenzt sich scharf von den Aktionen der Corona-Leugner*innen und Verschwörungsideolog*innen ab:
„Diese rechtsoffenen und verantwortungslosen Aktionen wollen Egoismus und Schutz für niemanden. Wir wollen Solidarität und Schutz für alle. Die aktuellen Corona-Fälle sowohl in den Unterkünften von Schlachthofbeschäftigten als auch in Asyl-Erstaufnahmeeinrichtungen zeigen: Die Infektionsgefahr geht von einer beengten Unterbringung unter bewusster Missachtung aller empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln aus. Diese Gefahr trifft hauptsächlich Arbeitsmigrant*innen und geflüchtete Menschen. Diese Form von strukturellem Rassismus muss aufhören!“ fordert Christoph Kleine von der SEEBRÜCKE.

Die SEEBRÜCKE ist optimistisch, in dem anstehenden juristischen Verfahren die Kundgebung auf dem Rathausmarkt durchsetzen zu können:

„Wenn München und Stuttgart Versammlungen von tausenden Menschen erlauben, dann ist eine Untersagung unserer Kundgebung unverhältnismäßig und widerspricht auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Wir kooperieren gern, was konkrete Auflagen und Schutzmaßnahmen angeht, aber Polizei und Politik in Hamburg sollten dringend den rechtwidrigen Pfad der faktischen Totalverbote verlassen,“ so Kleine abschließend.

Die Mobilisierung wird bis zu einer endgültigen Klärung fortgesetzt.