Pm 4.4.2020: Aktion am Fischmarkt bleibt verboten

SEEBRÜCKE HAMBURG
Pressemitteilung vom 4.4.2020
mit der Bitte um Berichterstattung

#LeaveNoOneBehind
Aktion am St. Pauli Fischmarkt bleibt verboten
+++ SEEBRÜCKE HAMBURG kritisiert Aufhebung von Grundrechten in Hamburg +++ Protest nur individuell möglich

Am Sonntag, 5.4.2020 findet in zahlreichen Städten ein bundesweiter Aktionstag für die Evakuierung der griechischen Lager statt. Zum bundesweiten Trägerkreis gehören neben der SEEBRÜCKE auch ENDE GELÄNDE und FRIDAYS FOR FUTURE sowie zahlreiche weitere Gruppen.
https://seebruecke.org/leavenoonebehind/aktionen/wir-hinterlassen-spuren/

Die ursprünglich geplante Aktion mit Kunstcharakter am St. Pauli Fischmarkt ist von der Polizei verboten worden. Dieses Verbot ist vom Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt worden. Wegen der Kurzfristigkeit verzichtet die SEEBRÜCKE HAMBURG auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht.
In Berlin wird aber in einem vergleichbaren Verfahren der Instanzenweg fortgesetzt.

Geplant war, dass die Teilnehmenden – höchstens zu zweit und unter Beachtung des Sicherheitsabstandes von mindestens 2 Metern – vor Ort alte Schuhe hinterlassen oder ihre Fußspuren mit Kreide auf dem Platz markieren. So sollte über die Zeit verteilt ein Bild entstehen, dass sowohl zeigt, wie viele Menschen an der Aktion teilgenommen haben als auch symbolisch für die Abwesenden – also insbesondere die geflüchteten Menschen in Moria und den anderen griechischen Lagern – steht.

Die SEEBRÜCKE HAMBURG war bis zuletzt bereit, die Aktion nach Vorgaben der Polizei und der Gesundheitsbehörde anzupassen, um das Risiko weiter zu minimieren. Darauf wurde jedoch nicht eingegangen.

„Hamburg will überhaupt keinen Protest im öffentlichen Raum zulassen. Gleichzeitig werden die Menschen auf den griechischen Inseln ihrem Schicksal überlassen. Auch in den Hamburger Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose ist kein sicherer Abstand zwischen den Menschen möglich. Aber unsere Aktion mit wenigen Menschen, zeitversetzt und mit großem Abstand soll ein Risiko sein?“ fragt Christoph Kleine von der der SEEBRÜCKE HAMBURG und Anmelder der Aktion.

Dass das Verwaltungsgericht die Geltung des Art. 8 Grundgesetz kurzerhand aussetze, sei ein bedenklicher Angriff auf den Kernbereich der Verfassung.

„Wir nehmen die Gefahr durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zum Infektionsschutz sehr ernst. Ziel des Aktionstages ist es, dass dieser Schutz allen Menschen zuteilwird, also auch den Geflüchteten, die in den griechischen Lagern festgehalten werden sowie den Wohnungslosen in unserer Stadt,“ so Kleine weiter.

Die SEEBRÜCKE HAMBURG geht davon aus, dass jetzt Menschen individuell bei ihren Spaziergängen Botschaften und Schuhe bzw. Fußabdrücke hinterlassen und wird eingesandte Bilder von solchen Meinungsäußerungen dokumentieren.